24 H.________ H.________ bestätigte, dass die Gruppe Jugendlicher am besagten Abend zum Tatzeitpunkt vor Ort gewesen sei. Für die Kammer gibt es entgegen der Ansicht der Verteidigung keinen Widerspruch in Bezug auf den Standort, den I.________ angab, und demjenigen, den H.________ bezeichnet hat. H.________ sprach davon, sie seien auf der Mauer vor dem Aperto gesessen, sie seien etwa 5-6m von den Streitenden entfernt gewesen. I.________ gab zu Protokoll, sie seien etwa 6m von den Streitenden entfernt gewesen.