Der Privatkläger zeigt keine Tendenz in seinen Aussagen, das Vorgefallene zu dramatisieren. So sagte er beispielsweise aus, nach dem Schlag sei er ein paar Schritte zurückgestolpert, aber nicht umgefallen (pag. 499). Weiter gab er an, er sei anschliessend in sein Taxi gestiegen und habe eine geschwollene Lippe gehabt. Da seine Verletzung nicht gravierend gewesen sei, habe er bis 4 Uhr weitergearbeitet und sei erst nach seiner Schicht zum Arzt gegangen (pag. 12, 500). Er habe