So z.B., der Beschuldigte habe gesagt, dass er sich nicht vor den Leuten aufspielen solle, sie seien ja beides Ausländer. Diese Arschlöcher von Schweizer Taxifahrern sollten ihr Gestürm nicht mitbekommen. Er habe dem Beschuldigten gesagt, wenn er einfach zurückfahren würde, dann müsse er nicht Arschloch spielen und sie müssten nicht zusammen stürmen (pag. 11). Oder der Privatkläger habe den Beschuldigten gefragt, was das solle. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, gehe zurück zum Auto. Die Schweizer Arschlöcher würden beobachten, wie sie am Stürmen seien.