Die Aussagen des Privatklägers sind mit zahlreichen Realitätskriterien versetzt. So schilderte er etwa Details, wie dass der Beschuldigte seine Brille abgezogen und ins Wageninnere geworfen habe, und gab an, der Kopfschlag sei wie wenn „ein Fussballspieler mit dem Kopf ein Ball schlägt“ erfolgt (pag. 12, 499). Er schilderte zahlreiche Interaktionen bzw. Gespräche. Er gab jedoch im Gegensatz zum Beschuldigten mehrheitlich das ganze Wechselspiel der Aussage wieder. So z.B., der Beschuldigte habe gesagt, dass er sich nicht vor den Leuten aufspielen solle, sie seien ja beides Ausländer.