Als der Beschuldigte dies bemerkt habe, sei er zu ihm gekommen und habe gesagt, dass wenn er ihn anzeige, es keinen Platz mehr für sie beide beim Bahnhof E.________ geben werde, die Worte hätten gelautet: „Einer von uns wird sterben“. Danach und in den nächsten Tagen habe er den Beschuldigten ignoriert. Als der Beschuldigte ihn zu sich gewunken habe, habe er abgelehnt und ihm den Vogel gezeigt. Die Aussagen des Privatklägers sind mit zahlreichen Realitätskriterien versetzt.