21 11.2. Würdigung der Aussagen des Privatklägers Der Privatkläger schilderte den äusseren Ablauf der Auseinandersetzung ebenfalls über alle Einvernahmen hinweg konstant gleich: Er stritt ab, den Beschuldigten geschlagen oder bedroht zu haben. Er beschrieb eine verbale Diskussion und dass der Beschuldigte aus seinem Taxi ausgestiegen sei. Er sagte weiter aus, der Beschuldigte habe seine Brille abgezogen, die Brille ins Wageninnere geworfen und ihm ohne Vorwarnung einen Kopfstoss gegeben.