Weiter schilderte der Beschuldigte zwar einige Interaktionen und Gesprächsstellen, doch fallen diese eher spärlich und einseitig auf. So schilderte der Beschuldigte oftmals nur die verbalen Aktionen des Privatklägers, seine eigenen Reaktionen hierauf fehlen jedoch meist: „du Arschloch“, „du musst weg von hier“, „du musst jetzt weg“, „du stösst mich nicht“. Ausnahme: „ich habe mehrmals gesagt, ich wolle nicht stürmen“, „du hast gesehen, dass der andere mich blockiert hat und es kommen gleich wieder Leute“ (pag. 23, 493, 494). In einer Aussage äusserte der Beschuldigte auch Gefühle, doch auch dies nur dürftig und eher pauschal: „Ich hatte Angst, dass er mich schwer verletzt“ (pag.