20 habe zuerst gar nicht gemerkt, dass er eine Verletzung habe, ein Kunde habe es ihm später gesagt (pag. 492 f.). Trotzdem weiss er und ist er sich sicher, dass die Verletzung durch den Autoschlüssel entstanden ist. Dies ist insbesondere auch deshalb erstaunlich, weil ja der Schlag des Privatklägers gemäss Version des Beschuldigten als Reaktion auf sein Wegstossen erfolgt sei und nicht, wie von ihm auch geltend gemacht, einfach auf „tac“. Weiter schilderte der Beschuldigte zwar einige Interaktionen und Gesprächsstellen, doch fallen diese eher spärlich und einseitig auf.