Auffallend ist, dass seine Aussagen zum Kerngeschehen, also betreffend Drohung und Schlag, doch eher abstrakt, karg und eintönig ausfallen. So sagte er betreffend der Drohung in seiner ersten, zeitnäheren Einvernahme lediglich aus, der Privatkläger sei aus seinem Taxi ausgestiegen und habe ihn bedroht. Anlässlich des später eingereichten schriftlichen Berichts wurde durch seinen Rechtsanwalt sodann ausgeführt, der Privatkläger habe dem Beschuldigten damit gedroht, ihm ein Messerstich in den Rücken zu versetzen, was der Beschuldigte dann auch an der anschliessenden erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte.