stolpert sei. Der Privatkläger sei dann wiedergekommen und der Beschuldigte habe einfach einen Schlag an seinem Kopf gehört. Der Schlag habe ihn in der Mitte der Stirn getroffen und dort eine blutende Wunde verursacht. Der Beschuldigte habe zuerst gar nicht gemerkt, dass er eine Verletzung habe. Ein Kunde habe es ihm später gesagt. Die Verletzung sei durch den Schlag entstanden und könne nur durch den Autoschlüssel erfolgt sein. Auffallend ist, dass seine Aussagen zum Kerngeschehen, also betreffend Drohung und Schlag, doch eher abstrakt, karg und eintönig ausfallen.