Wieso soll ich das sagen? Er hat auch gesagt, ich habe gesagt Schweizer Arschlöcher, wieso soll ich das sagen?“ (pag. 495 Z. 41 ff.). Daraus erhellt, dass in den Schilderungen des Beschuldigten doch einige Lügensignale auszumachen sind. Der Beschuldigte schilderte immerhin die äussere Handlung der Auseinandersetzung über die Einvernahmen hinweg annähernd gleich, nämlich, dass der Privatkläger aus dem Taxi gestiegen, zum Beschuldigten gegangen sei und den Beschuldigten bedroht habe. Der Privatkläger sei ganz nahe an den Beschuldigten herangetreten und habe etwas in den Händen gehalten. Der Beschuldigte habe den Privatkläger weggestossen. Es könne sein, dass er dabei ziemlich zurückge-