_ widerlegte aus seiner Sicht die von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten angeblichen Unstimmigkeiten und Widersprüche in den Aussagen der Zeugen I.________, H.________ und J.________. Insbesondere führte er aus, dass in Anbetracht der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten (Foto eingereicht) und der Tatsache, dass die Terrasse auf allen Seiten von einer 50cm hohen Mauer umgeben sei, keine Widersprüche in den Distanzangaben bestehen würden. Ebenfalls führte er aus, es würden keine Undurchsichtigkeiten im Verhältnis zwischen den Zeugen und dem Privatkläger bestehen.