Die Verteidigung begründete dies zusammenfassend u.a. damit, dass die Aussagen des Privatklägers falsch gewürdigt worden seien, diese seien unglaubhaft und inkohärent, insbesondere seien Lügensignale übersehen worden. So sei es beispielsweise nicht möglich, mit der Polizei zu telefonieren und gleichzeitig Schläge des Beschuldigten abzuwehren und mit anderen Taxichauffeuren zu sprechen. Es seien aber auch Realitätskriterien von der Vorinstanz kreiert worden, welche eigentlich gar keine seien.