10. Parteivorbringen 10.1. Rechtsanwalt B.________ Die Verteidigung brachte zusammenfassend vor, die Vorinstanz hätte nach erfolgter Beweiswürdigung erhebliche, unüberwindbare Zweifel an den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung haben müssen. Die Vorinstanz habe durch ihre Sachverhaltsfeststellung und anschliessende Verurteilung den Grundsatz in dubio pro reo missachtet. Die Verteidigung begründete dies zusammenfassend u.a. damit, dass die Aussagen des Privatklägers falsch gewürdigt worden seien, diese seien unglaubhaft und inkohärent, insbesondere seien Lügensignale übersehen worden.