511 f.). Auf Frage, ob der Beschuldigte damals eine Brille getragen habe, sagte er, er könne es nicht beschwören, aber er habe oft eine getragen zum Schreiben und so (pag. 512). Mit den anderen Taxichauffeuren habe er schon über den Vorfall gesprochen, aber von den Parteien sei er nicht angesprochen worden (pag. 512). Auf Frage, ob er wisse, wie es zur Verletzung des Beschuldigten auf pag. 7 gekommen sei, sagte er, er habe einfach gehört durch eine Verletzung wegen eines Gegenstandes, aber er selber könne es nicht sagen. Er kenne I.________ nicht. K.________ sei die Partnerin des Beschuldigten.