Auf Frage, ob er von den Herren C.________ oder A.________ noch auf den Vorfall angesprochen worden sei, erläuterte er, „der AC.________“ (A.________) sei noch zu ihm gekommen und habe mit ihm geredet. Was er ihm genau erzählt habe, wisse er wörtlich nicht mehr. Er habe irgendetwas von einem Kopfschlag gesagt und dass er sich das Blut habe abwaschen müssen. Sonst wisse er nichts mehr. Der Beschuldigte habe ihn gestern noch darauf angesprochen und nachgefragt, was er gesehen habe. Er meinte, dass er, L.________, ja gar nichts gesehen habe. Er habe dem Beschuldigten gesagt, dass er vom Akt selber gar nichts gesehen habe.