15 sich etwa auf der Höhe des Kiosk Z.________ befunden. Sie hätten gesehen, wie Herr C.________ mit seiner Hand oder Faust gegen den Kopf von Herrn A.________ geschlagen habe. Ob mit der Faust oder mit der flachen Hand könne sie nicht mehr sagen. Es sei ja Nacht gewesen, es sei dunkel gewesen. Der Beschuldigte habe daraufhin den Privatkläger mit einer Hand, da sei sie sich nicht mehr ganz sicher, zurückgestossen. Sie könne nicht mehr sagen, wohin der Beschuldigte den Privatkläger gestossen habe. Sie habe eine ziemlich grosse Distanz zu den beiden gehabt, so habe sie es nicht genau sehen können.