Die Zeit könne er nicht mehr sagen, er habe auch keine Verletzung gesehen. Er habe nur gesehen, wie Herr C.________ sich danach mit einem Tuch das Gesicht geputzt habe (pag. 506). Die ihm vorgehaltene Aussage des Beschuldigten mit der Version des Autoschlüssels stimme nicht. Er selber habe gesehen, wie sie nahe beieinander gewesen seien, auseinandergegangen seien und wieder zusammengekommen seien. Dann sei der Kopfstoss passiert und der Beschuldigte sei weggefahren. Er hätte das ja gehört, er sei recht nahe gesessen, ca. 6 Meter (pag. 506). Auf Frage, ob er wisse, wie es zur Verletzung gemäss pag. 7 gekommen sei, sagte er, durch den Kopfstoss.