13 Auf Frage bestätigte er, dass er im Jahre 2013, kurz nach dem Vorfall, durch seinen Bruder angefragt worden sei, ob er als Zeuge aussagen würde, was er bejaht habe. Mit dem Privatkläger habe er nie gesprochen (pag. 430). Den Privatkläger kenne er persönlich nicht. Er wisse auch nicht, wo er wohne. Der Privatkläger und sein Bruder würden sich einfach kennen, sie seien aber nicht befreundet (pag. 430). Sein Bruder habe ihn auf den Vorfall angesprochen und gefragt, was sich ereignet habe. Er habe seinem Bruder vorgängig nichts vom Vorfall erzählt gehabt.