Ein paar Tage oder Wochen später habe der Privatkläger seinen Bruder gesehen und den Bruder gefragt, ob er als Zeuge aussagen würde. Dies sei sicherlich noch im 2013 gewesen, als er seinen Bruder getroffen habe (pag. 429). Der Privatkläger habe ihn einmal mit dem Taxi nach Hause gefahren. Ansonsten habe er mit dem Privatkläger nie Kontakt gehabt. Über den besagten Vorfall hätten sie nie gesprochen (pag. 429). Er habe lediglich gesehen, dass die beiden zusammen gestritten hätten und daraufhin der Kopfstoss erfolgt sei. Er habe nicht die ganze Zeit hingeschaut (pag. 430).