Die Vergangenheit des Beschuldigten sei ihm bekannt. Er habe gewusst, dass der Beschuldigte schon im Gefängnis gewesen sei und dass er schon Stürmereien mit anderen Taxichauffeuren gehabt habe, deshalb habe er seine Drohung ernst genommen (pag. 500). Nach der Äusserung durch den Beschuldigten habe er versucht, den Beschuldigten zu ignorieren. Der Beschuldigte sei später zurück zum Bahnhof gekommen und habe ihn zu sich gewunken und auf den Beifahrersitz gezeigt. Er habe das aber abgelehnt und ihm den Vogel gezeigt (pag. 500).