Da seine Verletzung nicht so schwer gewesen sei, habe er weiter gearbeitet bis um 4 Uhr und sei dann nach der Schicht zum Arzt gegangen. Am nächsten morgen um ca. 9 Uhr sei er zur Polizei und habe Anzeige gemacht (pag. 500). Es stimme nicht, dass er den Beschuldigten bedroht habe. Der Beschuldigte habe dagegen, als er bemerkt habe, dass er mit der Polizei telefoniere, gesagt: „Wenn du die Polizei informierst, gibt es am Bahnhof keinen Platz für uns zwei. Einer von uns wird sterben.“ Er habe diese Aussage sehr bedrohlich und ernsthaft empfunden und deshalb sofort Anzeige erstattet. Die Vergangenheit des Beschuldigten sei ihm bekannt.