11 den Schlüssel nicht benützen (pag. 498). Entsprechend habe er den Schlüssel auch in der Tasche gehabt (pag. 499). Als er zum Beschuldigten gegangen sei, sei der Beschuldigte aus dem Auto gekommen. Er habe den Beschuldigten gefragt, was das solle. Der Beschuldigte habe ihm dann ein Zeichen gegeben, dass er wieder nach hinten zum Auto solle. Er sei dann geblieben und habe nochmals gefragt. Der Beschuldigte habe dann gesagt, gehe zurück zum Auto. Die Schweizer Arschlöcher würden beobachten, wie sie am Stürmen seien.