498 ff.), Einvernahme als Auskunftsperson Auf Frage sagte der Privatkläger, er sei Rechtshänder (pag. 498). Auf Frage, ob er sein Auto abgeschlossen habe, bevor er zum Beschuldigten gegangen sei, erklärte er, er habe ein Fahrzeug, welches einen Taster am Türschloss habe. Diesen müsse man nur leicht berühren, damit es schliesse. Man könne den Schlüssel eigentlich immer in der Tasche lassen. Der Taster sei direkt am Türschloss, man müsse