Als der Beschuldigte gemerkt habe, dass er wirklich die Polizei anrufe, sei er zu ihm gekommen und ihm gesagt, dass es - wenn er ihn anzeige - keinen Platz mehr für sie beide beim Bahnhof E.________ geben würde. Seine Worte seien gewesen: „Einer von uns wird sterben“. Dies sei für ihn eine Morddrohung gewesen. Er sei in sein Taxi gestiegen und habe eine geschwollene Lippe gehabt. Auch an einem Zahn habe er ihn getroffen, was beim Beschuldigten eine blutende Wunde auf der linken Seite seines Kopfes verursacht habe (pag. 12). Der Beschuldigte sei aus seinem Taxi ausgestiegen, habe seine Brille auf den Fahrersitz gelegt resp.