Der Beschuldigte sei gegen ihn losgekommen und er habe ihn mit der Hand auf Distanz gehalten, da er nicht habe zurückschlagen wollen. Er, der Privatkläger, habe sofort sein Natel genommen und die Polizei angerufen. Der Beschuldigte sei noch zwei bis drei Mal gegen ihn losgekommen, er, der Privatkläger, habe immer wieder mit seiner ausgestreckten Hand abgewehrt und so einen weiteren Angriff verhindern können. Als der Beschuldigte gemerkt habe, dass er wirklich die Polizei anrufe, sei er zu ihm gekommen und ihm gesagt, dass es - wenn er ihn anzeige - keinen Platz mehr für sie beide beim Bahnhof E.________ geben würde.