Sie sei seit 8 Jahren auch Taxihalterin und Taxiführerin. Sonst stehe er aber in keiner anderen Beziehung zu ihr. Sie habe an diesem Abend das Auto am Bahnhof geparkt und sei mit einer Kollegin in den Ausgang gegangen. Er habe sie aber nicht wirklich gesehen. Oder doch, er habe sie schon gesehen, sie habe am Bahnhof parkiert. Sie habe den Vorfall gesehen. Er sei auf sie zugegangen wegen dem Vorfall (pag. 497). Die Anzeige wegen falschem Zeugnis gegen I.________ habe er, der Beschuldigte, gemacht. Das sei ein falscher Zeuge; dieser sei gar nicht dort gewesen (pag. 497). Nach Verlesen des Protokolls hielt der Beschuldigte noch ergänzend fest, der Privatkläger habe ihn auch bedroht.