Der Herr habe ihm dann gesagt, dass er etwas am Kopf habe (pag. 495). Auf Frage sagte er, er habe nicht bemerkt, dass der Privatkläger einen Telefonanruf gemacht habe (pag. 495). Darauf angesprochen, dass 00.59 Uhr ein Anruf des Privatklägers bei der Einsatzzentrale eingegangen war, sagte der Beschuldigte, der Vorfall sei ja 00.40 Uhr passiert, die Passagiere würden 00:28 Uhr ankommen, ev. mit etwas Verspätung, und bräuchten einen Moment, bis sie ausgestiegen seien. Der Anruf sei dann aber 20 Minuten später gewesen, wie denn das möglich sei (pag.