9 einen Klapf. Der Privatkläger habe mit der rechten Hand zugeschlagen (pag. 494). Der Vorfall habe höchstens eine Minute gedauert (pag. 497). Auf Frage, weshalb er das Foto von der Verletzung gemacht habe, sagte er, er habe es spätestens 30min nach der Fahrt mit den Herren gemacht, damit er einen Beweis für eine Anzeige habe (pag. 494). Er habe den Privatkläger zuerst mit beiden Händen am oberen Brustkorb weggestossen, dann sei der Schlag gekommen. Wenig später sei dann ein Herr in sein Taxi gestiegen und er sei weggefahren. Der Herr habe ihm dann gesagt, dass er etwas am Kopf habe (pag.