Ein Kunde habe es ihm gesagt. Er habe dann seinen Kunden chauffiert und sei nach Hause gegangen (pag. 492 f.). Auf Frage, wie er denn reagiert habe, als er etwas an seinem Kopf gehört habe, antwortete er, er habe gedacht, es sei nicht so schlimm. Es stimme, er habe den Privatkläger zurückgestossen, aber dieser sei so nahe zu ihm gekommen. Auf Vorhalt seiner Verletzung auf pag. 7 sagte der Beschuldigte, die Verletzung könne nur vom Autoschlüssel des Privatklägers stammen, das habe er erst später bemerkt. Der Privatkläger sei zu ihm gekommen und er habe ihm gesagt, er solle weggehen (pag. 494). Der Privatkläger sei auf ihn zugekommen wie „zum Schlegle“ (pag 495). Er habe Angst ge-