491 ff.), Einvernahme als Beschuldigter Der Beschuldigte sagte aus, er habe an diesem Abend keine Brille getragen. Er brauche eine Lesebrille, aber zum Autofahren brauche er keine, auch nicht, wenn es dunkel werde (pag. 492). Nachdem er vorgefahren sei, habe der Privatkläger auf der rechten Seite parkiert, sei ausgestiegen und sei aggressiv gewesen. Der Privatkläger habe gesagt, das dürfe er, der Beschuldigte, nicht. Das stimme eigentlich, aber es gebe Situationen, in denen man es trotzdem mache. Der Privatkläger sei sehr aggressiv gewesen und bis auf 10cm an ihn herangekommen und habe ihm mehrmals gesagt, er müsse jetzt weg.