Er selber habe dem Privatkläger niemals mit dem Tode gedroht, das sei eine glatte Lüge (pag. 24). Auf Frage, ob denn jemand den Vorfall beobachtet habe, da er eingangs von Zeugen spreche, welche er auf einer von ihm verfassten Anzeige aufgeführt habe, antwortete der Beschuldigte, er habe zwei Zeugen. Er müsse aber fragen, er wisse die Namen nicht mehr (pag. 24). Der Privatkläger erzähle eine ganz falsche Sache. Es sei eine Frechheit (pag. 24). Erstinstanzlich Hauptverhandlung vom 24./25. Februar 2016 (pag. 491 ff.), Einvernahme als Beschuldigter Der Beschuldigte sagte aus, er habe an diesem Abend keine Brille getragen.