Polizeiliche Einvernahme vom 6. November 2013 (pag. 22 ff.) als Beschuldigter Der Beschuldigte gab zu Protokoll, er habe eine Anzeige gegen den Privatkläger vorbereitet, welche er auf die Post bringen werde. In dieser Anzeige seien auch Zeugen aufgeführt, welche die Situation bezeugen könnten (pag. 23). Weiter führte der Beschuldigte aus, er sei auf den ersten Platz gefahren und der Privatkläger habe hinter ihm parkiert und sei zu ihm gekommen. Der Privatkläger habe zu ihm gesagt, „du Arschloch, du musst weg von hier“. Der Privatkläger sei ganz nahe an ihn herangetreten.