_, N.________ und O.________ wird in Übereinstimmung mit der Vorinstanz verzichtet, da diese zum interessierenden Kernsachverhalt keine sachdienlichen Angaben machen konnten. 8.1. Aussagen Beschuldigter Aussagen in der Gegenanzeige vom 28. Oktober 2013, eingelangt am 13. November 2013, (pag. 36 f.) Der Beschuldigte führte in der Gegenanzeige an, nachdem er rechts am nicht aufschliessenden Taxi vorbeigezogen und auf den ersten Platz gefahren sei, sei der Privatkläger sofort zu ihm gekommen und sei sehr nahe an ihn herangetreten, um ihn vermutlich einzuschüchtern.