Auch der Beschuldigte stieg aus dem Auto aus. Der Privatkläger sprach den Beschuldigten auf den vorgenommenen Spurenwechsel an, worauf es zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung kam. Bestritten werden der weitere Verlauf der Auseinandersetzung, insbesondere die jeweiligen Aussagen in der verbalen Auseinandersetzung und die anschliessenden körperlichen Handlungen der beiden Beteiligten. Der Privatkläger und der Beschuldigte erzählen diesbezüglich diametral entgegenstehende Versionen. Der Privatkläger begab sich 26. Oktober 2013 um 10:55 Uhr zur Kantonspolizei E.________ und erstattete gegen den Beschuldigten Anzeige (pag.