6. Anklage/Strafbefehl Gemäss Strafbefehl vom 23. Januar 2014 (pag. 43) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 26. Oktober 2013 zwischen 00.55 und 01.00 Uhr anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung beim Taxistand am Bahnhof E.________ dem ebenfalls wartenden Taxifahrer C.________ einen Kopfstoss (Schwedenkuss) versetzt, durch welchen sich C.________ leichte Verletzungen im Mund/Zahnbereich zugezogen habe. Zudem habe der Beschuldigte C.________ mit den Worten „Es hat keinen Platz mehr hier für uns beide und einer von uns wird sterben“ gedroht.