Es sei Ziff. IV. 1 (Schadenersatz an den Privatkläger) ersatzlos aufzuheben. - unter Kosten und Entschädigungsfolge. Rechtsanwalt B.________ stellte in der Berufungsbegründung vom 5. Oktober 2016 folgende Anträge (pag. 652 ff.): 1. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 25. Februar 2016 vollständig aufzuheben. 2. Es sei der Beschuldigte vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung freizusprechen. 3. Es sei vom Widerruf des bedingten Strafvollzugs (Strafbefehl vom 20. August 2012 o 11 12186/o 12 2566) abzusehen. 4. Es sei auf die Anordnung einer Probezeit von 4 Jahren zu verzichten.