3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 6. Juli 2016 stellte Rechtsanwalt B.________ den Beweisantrag auf Edition bzw. Beschlagnahmung der Geschäftsunterlagen der SBB sowie auf Einvernahme der Geschäftsleitung der SBB als Zeugen. Weiter beantragte er die Erstellung eines Lügendetektorgutachtens über die angeblichen Zeugen G.________ und H.________, die rückwirkende Auswertung der Telefondaten des Privatklägers und die Durchführung eines Augenscheins am Bahnhof E.