3 Mit Eingabe vom 5. Oktober 2016 wurde die Berufungsbegründung für den Berufungsführer eingereicht (pag. 652 ff.), diese wurde allerdings nicht von Rechtsanwalt B.________, sondern von seinem Anwaltspraktikanten „ i.V. F.________, MLaw“ unterschrieben. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2016 nahm Rechtsanwalt D.________ zur Berufungsbegründung Stellung.