2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Schreiben vom 3. März 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 568). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 4. März 2016 (pag. 571 f.) erklärte Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 6. Juli 2016 form- und fristgerecht die Berufung und beschränkte diese (pag. 622 ff., vgl. Anträge Ziff. 4). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 12. Juli 2016 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte. Mit Schreiben vom 4. August 2016 teilte Rechtsanwalt D.______