tons Bern, Region Oberland, vom 20. August 2012 gewährte bedingte Strafvollzug von 15 Tagessätzen zu je CHF 40.00 widerrufen und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 450.00 dem Beschuldigten auferlegt. Betreffend Zivilpunkt wurde erkannt, dass der Beschuldigte dem Privatkläger C.________ einen Schadensersatz von CHF 168.70 zuzüglich 5% seit 10. November 2014 zu bezahlen hat, hierfür wurden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. Weitergehend wurde die Forderung des Privatklägers auf den Zivilweg verwiesen.