Hierfür wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von einem Tag. Weiter wurde der Beschuldigte verurteilt zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘700.00, und einer Entschädigung an den Straf- und Zivilkläger im Umfang von CHF 2‘976.40. Des Weiteren wurden der mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kan-