z.N. von C.________. Hierfür wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, bei einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von einem Tag.