Hierfür wurde 1/4 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 900.00, ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt sowie der amtlichen Verteidigung eine anteilsmässige Entschädigung von CHF 1‘252.60 ausgerichtet. Dagegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt des Nichteinhaltens von Lenkpausen, festgestellt am 19. Oktober 2013 in E.________, sowie der einfachen Körperverletzung, begangen am 26. Oktober 2013 in E.________ z.N. von C.________.