1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 25. Februar 2016 (pag. 555 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung des unvollständigen Beschriftens des Fahrtenschreiber-Einlageblattes, festgestellt am 19. Oktober 2013 in E.________, sowie von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 26. Oktober 2013 in E.________ z.N. von C.________, freigesprochen. Hierfür wurde 1/4 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 900.00, ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt sowie der amtlichen Verteidigung eine anteilsmässige Entschädigung von CHF 1‘252.60 ausgerichtet.