von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich teilweise qualifiziert gewerbsmässig und mehrfach begangen 1. in der Zeit von ca. Mitte 2011 bis ca. Mitte 2014 in C.________, durch Aufzucht/Anbau von Hanfpflanzen zur Gewinnung von Betäubungsmitteln; 2. in der Zeit von ca. Mitte 2011 bis 29.10.2014 in C.________, durch Handel (Verkauf oder Tausch) mit dem selber produzierten Marihuana;