VIII. Verfügungen Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände werden zur Verwertung à conto Verfahrenskosten eingezogen (Art. 268 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 442 Abs. 4 StPO): - zwei Münzbehälter mit je 20 Silbermünzen - ein Stoffbeutel mit 18 Silbermünzen Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst.