Das Widerrufsverfahren ist einzustellen. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, ausmachend CHF 300.00, sind dem Beschuldigten aufzuerlegen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 200.00, werden vom Kanton Bern getragen. 25 VII. Kosten und Entschädigung