24 17. Übertretungen Bei den Schuldsprüchen wegen Besitzes von einem Minigrip Marihuana und Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana und Amphetamin handelt es sich demgegenüber um Übertretungen (Art. 19a Ziff. 1 BetmG). Für diese Delikte ist eine Busse auszusprechen. Gemäss Art. 106 Abs. 3 StGB bemisst das Gericht die Busse und die Ersatzfreiheitsstrafe je nach den Verhältnissen des Täters so, dass dieser die Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist. Es gilt wiederum das Asperationsprinzip (Art. 49 Abs. 1 i.V.m. 104 StGB).