15. Strafmass und Strafart Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand eine Strafe von 270 Strafeinheiten als angemessen. Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs sieht für Strafen im Bereich von sechs Monaten bis zu einem Jahr (360 Tagessätzen) die Geldstrafe (Art. 34 StGB) und die Freiheitsstrafe (Art. 40 StGB)